Aktualisiert am 22.10.2018
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Generell ist bei jedem Visumantrag die Prüfung durch eine Konsularbeamtin bzw. einen Konsularbeamten im Rahmen eines persönlichen Visa-Interviews im US-Konsulat / in der US-Botschaft vorgesehen. In der Regel müssen alle visumantragstellenden Personen im Alter von 14 bis 79 Jahren persönlich in dem zuständigen US-Konsulat / der zuständigen US-Botschaft vorstellig werden (Ausnahme: Visa Reissuance Program).
In den meisten Fällen wird direkt vor Ort über den Antrag entschieden: Die Konsularbeamt:innen prüfen den Visumantrag für die USA anhand der regulären Antragsdokumente sowie ggf. weiterer Belege und Unterlagen und fällen auf dieser Basis eine Entscheidung. Entweder das US-Visum wird mündlich genehmigt oder aber nicht erteilt.
Bestimmen die Officer in dem US-Konsulat bzw. der US-Botschaft, das Visum nicht sofort zu genehmigen, folgt eine vorerst ausgesprochene Visumablehnung laut Paragraph 221(g) des Immigration and Nationality Act (INA). Die Konsequenz daraus ist das sogenannte "Administrative Processing" – der Visumantrag bedarf folglich einer weiteren Sicherheitsüberprüfung.
Ursachen
Die Entscheidung der US-Beamt:innen kann aus folgenden Gründen getroffen werden:
Darüber hinaus erklären sich die Verzögerungen bei der Visumbearbeitung u. a. durch verschärfte Sicherheitsvorkehrungen und Mechanismen, die Betrug vorbeugen sollen.
Handlungsmöglichkeiten
Zunächst einmal können Sie nichts weiter tun, als abwarten und auf eine möglichst zügige Bearbeitung Ihres Visumantrags für die USA hoffen.
Falls sich Ihr US-Visumantrag bereits längere Zeit im Administrative Processing befindet, können Sie beim US-Konsulat den aktuellen Status erfragen. Sie sollten die US-Behörden jedoch erst frühestens 60 Tage nach dem Visa-Interview oder 60 Tage nach dem Nachreichen weiterer Antragsdokumente – je nachdem, welches Ereignis später eingetreten ist – kontaktieren.
Datum: